Jens Uwe Thormählen
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Oldenburg

Leistungen

Als Gutachter rund um die Themen Dach, Holzbau und Fassade biete ich stets einen fachmännischen, objektiven und neutralen Blick auf die Sachlage.

Gerichts- und Privatgutachten

Bei einem Gerichtsgutachten wird der Gutachter vom Gericht bestellt, um als Sachverständiger eine Streitsache zu klären. Er ist lediglich für das Gericht tätig und nicht für eine einzelne Partei.

Das Privatgutachten dient dagegen als Entscheidungshilfe für den Auftraggeber. Der Sachverständiger zeigt hier im Falle eines Schadens Gegebenheiten auf. Diese lassen Rückschlüsse auf die Verantwortlichkeit zu. Der Sachverständige wird sich jedoch nicht zur Schuldfrage äußern

Baubegleitende Qualitätssicherung

Zeit- und Kostendruck sowie unzureichend qualifiziertes Fachpersonal kann dazu führen, dass Bauvorhaben unzureichend ausgeführt werden. Hier hilft eine baubegleitende Qualitätssicherung. Wir prüfen alle Unterlagen der Baubeschreibung auf Vollständigkeit und technische Umsetzbarkeit. Innerhalb der Bauphase finden stichprobenartige Kontrollen statt, sodass potenzielle Mängel frühzeitig aufgedeckt werden. Ein Plus für Bauherren und Bauträger!

Jährliche Sekurantenprüfung

Fehlerhafte Anschlagsicherungen gefährden die Sicherheit. Ein Risiko, das den Verantwortlichen selten bewusst ist. Dabei können die gesteigerte Absturzgefahr und die Kosten für die Erneuerung der Anschlageinrichtungen (Sekuranten) bereits mit regelmäßigen Überprüfungen nachweislich eingegrenzt werden.

Jedem Eigentümer beziehungsweise den beauftragten Personen wie etwa Facility Managern, Sicherheitsfachkräften oder Arbeitsschutzverantwortlichen obliegt eine Verkehrssicherungspflicht, wenn Personen die Dächer eines Gebäudes betreten (§ 823 BGB). Weitere gesetzliche Anforderungen sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der DIN EN 4426, der DIN EN 795 sowie berufsgenossenschaftlichen Regelwerken formuliert.

Diese sind demnach verpflichtet, die Grundlagen für eine sichere Nutzung der Anschlagpunkte zu schaffen. So müssen die entsprechenden Fangeinrichtungen einsehbar und in einem einwandfreien Zustand sein. Zu den Aufgaben der Betreiber von Anschlagmitteln gehört es außerdem, diese gemäß den Herstellerangaben und den einschlägigen Richtlinien regelmäßig sachkundig prüfen zu lassen – einschließlich entsprechender Dokumentation.

Ich übernehme für Sie gerne das sachkundige Prüfen von Anschlagpunkten, Sekuranten und Absturzsicherungssystemen.

Kontakt

Kontaktadresse

Jens Uwe ThormählenÖffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Bardenfleth 2526931 Elsfleth
04485-419680 04485-1249 https://www.sv-thormaehlen.de

Öffnungszeiten
Mo-Fr: 07:30 – 17:00 Uhr
Termine auch nach Vereinbarung!

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